| Seminar-Förderungen |
|
Neben steuerlicher Absetzbarkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen Seminare finanziell gefördert. § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. regelt die Bezuschussung von Gesundheitspräventionskursen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen erstatten zum Teil bis zu 80% der Kosten von Präventions-Seminaren. Die Höchstgrenze der max. Kostenerstattung liegt bei maximal 75,00 €. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Krankenversicherer. Zum Ende eines unserer Gesundheits-Seminare erhalten sie von uns eine Teilnahme- und Kostenbescheinigung, die Sie bei ihrer Krankenversicherung einreichen können, um sich die Kosten evtl. anteilig erstatten zu lassen.
Ihr Krankenkassen-Ratgeber: Krankenkassenratgeber www.krankenkassenratgeber.deKrankenkassennetz www.krankenkassennetz.de
|

