Home Service Seminarförderungen
Seminar-Förderungen

Neben steuerlicher Absetzbarkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen Seminare finanziell gefördert. § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. regelt die Bezuschussung von Gesundheitspräventionskursen.

Einige gesetzliche Krankenversicherungen erstatten zum Teil bis zu 80% der Kosten von Präventions-Seminaren. Die Höchstgrenze der max. Kostenerstattung liegt bei maximal 75,00 €. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Krankenversicherer.

Zum Ende eines unserer Gesundheits-Seminare erhalten sie von uns eine Teilnahme- und Kostenbescheinigung, die Sie bei ihrer Krankenversicherung einreichen können, um sich die Kosten evtl. anteilig erstatten zu lassen.

Sparschwein © Adel:PIXELIO.jpg

 

Ihr Krankenkassen-Ratgeber:

Krankenkassenratgeber www.krankenkassenratgeber.de

Krankenkassennetz www.krankenkassennetz.de

 

 

Regina Linde

Regina Linde 

BERATERIN & TRAINERIN

» mehr Info ...

Faire Unternehmen

Gütesiegel 

MENSCHLICH, EHRLICH, ZUVERLÄSSIG

» mehr Info ...